Unsere Arbeitsgebiete:


Familienrecht/Erbrecht

• Scheidungsverfahren
• Klärung des Unterhalts von Kindern und Ehegatten
• Aufteilung des Zugewinns/Vermögens
• Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder
• Erbrecht

Arbeitsrecht


• Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Konfliktfall
• Erhaltung des Arbeitsplatzes
• Abfindung als Ersatz für den Verlust des Arbeitsplatzes
• Überprüfung des Arbeitszeugnisses



Durch unsere bestehenden Fachanwaltschaften liegen Schwerpunkte im Familien- und Erbrecht sowie im Arbeits- und Sozialrecht.

Rechtsanwalt Dirk-Peter Ebel  - Fachanwalt für Familienrecht -  setzt den Schwerpunkt der Beratung auf eine Konfliktlösung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (schon vor der Trennung). Nach unserer Erfahrung ist die Kompromissbereitschaft der Ehepartner dann größer als nach längerer Trennung.

Wir erarbeiten mit der Mandantin/dem Mandanten eine Liste der Vorstellungen und Wünsche, die von uns auf rechtliche Durchsetzbarkeit überprüft und nach Absprache umgesetzt wird. Wir bemühen uns zunächst sehr um eine außergerichtliche Lösung der Streitpunkte, setzen aber bei deren Scheitern eine gerichtliche Regelung konsequent um.

Das Arbeitsrecht mit den sachlich verbundenen Rechtsfragen aus dem Sozialrecht wird von Rechtsanwalt Bruno Röhrig - Fachanwalt für Arbeitsrecht - bearbeitet. Er steht - bei Beachtung möglicher Interessenkollisionen - Arbeitgebern und Arbeitnehmern außergerichtlich beratend und zur Prozessvertretung zur Verfügung.

Für Arbeitgeber setzen wir den Schwerpunkt unserer außergerichtlichen Beratung auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Formulierung und Erklärung von Abmahnungen und Kündigungen ebenso wie die Gestaltung von Aufhebungsverträgen.

Mit der gerichtlichen Vertretung des Mandanten setzen wir diese Tätigkeit fort.

Bei der Vertretung von Arbeitnehmern begrüßen wir unsere Beauftragung schon im Konfliktfall. Wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Wunsch des Mandanten Bestand haben soll, sind wir bemüht, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu vermitteln.

Wenn eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten nicht möglich ist, bemühen wir uns um eine vollständige vertragliche Regelung, die eine gerichtliche Auseinandersetzung entbehrlich macht.

Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, werden wir die Vorstellungen der Mandantin/des Mandanten nach rechtlicher Überprüfung durch uns konsequent umsetzen.



Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

Das Straßenverkehrsrecht wird von den Rechtsanwälten Dirk-Peter Ebel und Bruno Röhrig bearbeitet, die dabei von den qualifizierten Mitarbeiterinnen des Büros bei auftauchenden Fragen unterstützt werden.

Bei der Vertretung/Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verkehrsstrafverfahren sind wir bemüht, durch kurzfristige Terminvereinbarung die Mandantschaft eingehend zu beraten und das Besprochene umzusetzen. Wir übernehmen dabei auch die erforderliche Korrespondenz mit Dritten (Rechtsschutzversicherer/Haftpflichtversicherer).

Bei Verkehrsunfällen ist uns sehr daran gelegen, die Mandantinnen und Mandanten zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beraten. Auch hier sind wir um eine kurzfristige Terminvergabe bemüht.

Wir besprechen mit Ihnen den Zeitpunkt der Erteilung des Reparaturauftrags, der Beauftragung eines Sachverständigen, die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen und eigenen Haftpflichtversicherung sowie dem Rechtsschutzversicherer. Durch Gesetzesänderungen und ein den Geschädigten in Sicherheit wiegendes Schadensmanagement der Haftpflichtversicherungen ist der unberatene Verkehrsteilnehmer kaum noch in der Lage, seine Ansprüche vollständig durchzusetzen. Auch wenn die Unfallverursachung eindeutig ist, bleibt zur Höhe des Schadens eine vernünftige Beratung erforderlich.

Im Mietrecht bemühen wir uns, auftretende Konflikte schnell und effektiv zu lösen. Bei finanziellen Problemen des Mieters ist es unser Ziel, den Mietvertrag kurzfristig einvernehmlich zu beenden. Erst wenn dies nicht möglich sein sollte, werden wir den Rechtsweg konsequent beschreiten.

Im Wohnungseigentumsrecht sind die Rechte und Pflichten von Verwalter und Eigentümer durch eine Vielzahl von oft unterschiedlichen Einzelentscheidungen kaum noch eindeutig feststellbar. Wir bemühen uns - auf Wunsch auch durch Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - um einen ausgewogenen Interessenausgleich.

Im Versicherungsrecht bringen wir nicht nur unsere langjährigen Erfahrungen als Rechtsanwälte ein, sondern können bestehende Verbindungen zu Versicherungsgesellschaften und Versicherungsagenturen zur sachgerechten und kompetenten Beratung und zur Mandatsbearbeitung nutzen.

Beim Forderungsmanagement (außergerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren) ist uns daran gelegen, unserer Mandantschaft möglichst schnell eine Vollstreckungsmöglichkeit zu schaffen. Unsere Erfahrung zeigt, dass mehrfaches Mahnen in der Regel nicht zum Erfolg führt.

Durch Anbindung an das EDV-gestützte gerichtliche Mahnverfahren in NRW sind wir in der Lage, zeitnah und effektiv tätig zu werden.