Unsere Arbeitsgebiete:
Familienrecht/Erbrecht
• Scheidungsverfahren
• Klärung des Unterhalts von Kindern und Ehegatten
• Aufteilung des Zugewinns/Vermögens
• Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder
• Erbrecht
Arbeitsrecht
• Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im
Konfliktfall
• Erhaltung des Arbeitsplatzes
• Abfindung als Ersatz für den Verlust des Arbeitsplatzes
• Überprüfung des Arbeitszeugnisses
Durch unsere bestehenden Fachanwaltschaften liegen Schwerpunkte
im Familien- und Erbrecht sowie
im Arbeits- und Sozialrecht.
Rechtsanwalt Dirk-Peter Ebel - Fachanwalt
für Familienrecht - setzt den Schwerpunkt
der Beratung auf eine Konfliktlösung zum frühestmöglichen
Zeitpunkt (schon vor der Trennung). Nach unserer Erfahrung
ist die Kompromissbereitschaft der Ehepartner dann größer
als nach längerer Trennung.
Wir erarbeiten mit der Mandantin/dem Mandanten eine Liste
der Vorstellungen und Wünsche, die von uns auf rechtliche
Durchsetzbarkeit überprüft und nach Absprache umgesetzt
wird. Wir bemühen uns zunächst sehr um eine außergerichtliche
Lösung der Streitpunkte, setzen aber bei deren Scheitern
eine gerichtliche Regelung konsequent um.
Das Arbeitsrecht mit den sachlich
verbundenen Rechtsfragen aus dem Sozialrecht wird von Rechtsanwalt
Bruno Röhrig - Fachanwalt für
Arbeitsrecht - bearbeitet. Er steht - bei Beachtung
möglicher Interessenkollisionen - Arbeitgebern und Arbeitnehmern
außergerichtlich beratend und zur Prozessvertretung
zur Verfügung.
Für Arbeitgeber setzen
wir den Schwerpunkt unserer außergerichtlichen Beratung
auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Formulierung
und Erklärung von Abmahnungen und Kündigungen ebenso
wie die Gestaltung von Aufhebungsverträgen.
Mit der gerichtlichen Vertretung des Mandanten setzen wir
diese Tätigkeit fort.
Bei der Vertretung von Arbeitnehmern
begrüßen wir unsere Beauftragung schon im Konfliktfall.
Wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Wunsch des Mandanten
Bestand haben soll, sind wir bemüht, durch Verhandlungen
mit dem Arbeitgeber zu vermitteln.
Wenn eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses für
beide Seiten nicht möglich ist, bemühen wir uns
um eine vollständige vertragliche Regelung, die eine
gerichtliche Auseinandersetzung entbehrlich macht.
Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden
lassen, werden wir die Vorstellungen der Mandantin/des Mandanten
nach rechtlicher Überprüfung durch uns konsequent
umsetzen.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Das Straßenverkehrsrecht
wird von den Rechtsanwälten Dirk-Peter Ebel und Bruno
Röhrig bearbeitet, die dabei von den qualifizierten Mitarbeiterinnen
des Büros bei auftauchenden Fragen unterstützt werden.
Bei der Vertretung/Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren
und Verkehrsstrafverfahren sind wir bemüht, durch kurzfristige
Terminvereinbarung die Mandantschaft eingehend zu beraten
und das Besprochene umzusetzen. Wir übernehmen dabei
auch die erforderliche Korrespondenz mit Dritten (Rechtsschutzversicherer/Haftpflichtversicherer).
Bei Verkehrsunfällen
ist uns sehr daran gelegen, die Mandantinnen und Mandanten
zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beraten. Auch
hier sind wir um eine kurzfristige Terminvergabe bemüht.
Wir besprechen mit Ihnen den Zeitpunkt der Erteilung des Reparaturauftrags,
der Beauftragung eines Sachverständigen, die Kontaktaufnahme
mit der gegnerischen und eigenen Haftpflichtversicherung sowie
dem Rechtsschutzversicherer. Durch Gesetzesänderungen
und ein den Geschädigten in Sicherheit wiegendes Schadensmanagement
der Haftpflichtversicherungen ist der unberatene Verkehrsteilnehmer
kaum noch in der Lage, seine Ansprüche vollständig
durchzusetzen. Auch wenn die Unfallverursachung eindeutig
ist, bleibt zur Höhe des Schadens eine vernünftige
Beratung erforderlich.
Im Mietrecht bemühen
wir uns, auftretende Konflikte schnell und effektiv zu lösen.
Bei finanziellen Problemen des Mieters ist es unser Ziel,
den Mietvertrag kurzfristig einvernehmlich zu beenden. Erst
wenn dies nicht möglich sein sollte, werden wir den Rechtsweg
konsequent beschreiten.
Im Wohnungseigentumsrecht
sind die Rechte und Pflichten von Verwalter und Eigentümer
durch eine Vielzahl von oft unterschiedlichen Einzelentscheidungen
kaum noch eindeutig feststellbar. Wir bemühen uns - auf
Wunsch auch durch Teilnahme an einer Eigentümerversammlung
- um einen ausgewogenen Interessenausgleich.
Im Versicherungsrecht bringen
wir nicht nur unsere langjährigen Erfahrungen als Rechtsanwälte
ein, sondern können bestehende Verbindungen zu Versicherungsgesellschaften
und Versicherungsagenturen zur sachgerechten und kompetenten
Beratung und zur Mandatsbearbeitung nutzen.
Beim Forderungsmanagement (außergerichtliches
und gerichtliches Mahnverfahren) ist uns daran gelegen,
unserer Mandantschaft möglichst schnell eine Vollstreckungsmöglichkeit
zu schaffen. Unsere Erfahrung zeigt, dass mehrfaches Mahnen
in der Regel nicht zum Erfolg führt.
Durch Anbindung an das EDV-gestützte gerichtliche Mahnverfahren
in NRW sind wir in der Lage, zeitnah und effektiv tätig
zu werden.
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